Ambulant Betreutes Wohnen "Haus Ella"

Gliederung

 

  1. Vorwort
  2. Konzeption ambulante Wohngemeinschaft "Haus Ella"
  3. Zielgruppe und Zielsetzung
  4. Rechtliche Rahmenbedingungen / Finanzierung
  5. Kennzeichen der ambulanten Wohngemeinschaft
  6. Personal
  7. Kooperationen / Qualitätssichherung
  8. Raumangebot

1. Vorwort

Der Verein Freie Soziale Dienste zwischen Elbe und Weser e.V. arbeitet seit 1991 in der ambulanten Krankenpflege sowie seit 1997 in der Tagespflege. Aus dieser Arbeit hat sich die Erkenntnis ergeben, dass Altenhilfe immer zwei Zielgruppen haben muss: 

die alten Menschen und ihre Angehörigen 

Die Freien Sozialen Dienste zwischen Elbe und Weser e.V. verstehen ihr Ziel und ihren Auftrag unter anderem in der Entwicklung neuer Projekte basierend auf dem Hintergrund der Erfahrung, dass das Netz herkömmlicher Hilfen für alte Menschen nicht ausreicht. Während der langjährigen Arbeit des Vereins ist deutlich geworden, dass

  • immer mehr alte Menschen ein Leben zu Hause dem Aufenthalt in einem Alten- oder Pflegeheim vorziehen,
  • viele alte Menschen sich jedoch gezwungen sehen, in ein Alten- oder Pflegeheim zu ziehen, weil die ambulante Versorgung nicht ausreicht,
  • Angehörige zwar bereit sind, ihre alt gewordenen Partner oder Eltern zu pflegen, diese Pflege sie aber langfristig in ihren zeitlichen, körperlichen und seelischen Möglichkeiten überfordert.

Angesichts der demographischen Entwicklungen und der zu erwartenden strukturellen Probleme der Gesellschaft stehen bestehende Versorgungssysteme für pflegebedürftige alte Menschen in Deutschland vor einem Umbruch und neuen Herausforderungen. Finanzielle Probleme der Kranken- und Pflegeversicherung und Kommunen sowie der sich verändernde Lebensstil der älter werdenden Gesellschaft erfordern neue Wege der Versorgung pflegebedürftiger älterer Menschen.
Im Kontext sozial- und gesundheitspolitischer Rahmenbedingungen lassen sich für die Weiterentwicklung von personenbezogenen Dienstleistungen für hilfebedürftige und pflegebedürftige ältere Menschen folgende Leitlinien zusammenfassen:

  • Die Erhaltung des Selbstwertgefühls alter Menschen
  • Die Erhaltung der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit alter Menschen
  • Die Erhaltung der Aktivität und Integration in Familie, Gemeinde und Gesellschaft

Die genannten Leitlinien betonen die Autonomie und (Wahl)Freiheit des älteren Menschen als mündiger Bürger. Eine solche Sichtweise erscheint künftig noch zwingender, da nachrückende Generationen sehr viel selbstbewusster und selbstverständlicher ihren gewohnten Lebensstil gerade im Alter leben wollen und auch bei Krankheit und schwerer Pflegebedürftigkeit nicht auf das vertraute häusliche Umfeld verzichten wollen. 
Die starke Reglementierung, Differenzierung und Segmentierung innerhalb der Bereiche Pflege und Gesundheit führt derzeit dazu, dass ältere Menschen eher einzelnen institutionellen Leistungsbereichen zugeordnet werden, als umgekehrt. 
Die aktuelle wissenschaftliche und praxisorientierte Diskussion zeigt, dass durch die (permanenten) Strukturprobleme des Altenhilfesystems u.a. neue finanzierbare und bedürfnisorientierte Wohnformen für pflegebedürftige ältere Menschen zwingend erforderlich sind. Die Gestaltung und Umsetzung vernetzter wohnortnaher Angebote gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung. 
Der Verein „Freie soziale Dienste zwischen Elbe und Weser e.V.“ stellt sich der Herausforderung und beschreitet mit dem Projekt „Haus Ella“ alternative Wege für die Unterbringung und Versorgung pflegebedürftiger Senioren.

2. Konzeption ambulante Wohngemeinschaft

Haus Ella

In Anlehnung an bestehende Modellprojekte ambulanter Wohngemeinschaften haben die Freien Sozialen Dienste zwischen Elbe und Weser e.V. das Konzept betreuter Wohngemeinschaften weiterentwickelt. 
Eine bestehende Wohnanlage wurde in eine ambulante Wohngemeinschaft mit 10 Wohneinheiten umgewandelt. 
Neben dem bestehenden ambulanten Pflegedienst und einer Tagespflege mit 18 Plätzen wurde ein gemeindeorientiertes vernetztes Pflege- und Wohnangebot geschaffen. 

3. Zielgruppe und Zielsetzung

Zielgruppe der ambulanten Wohngemeinschaft sind ausschließlich pflegebedürftige ältere Menschen. Neben somatischen, gehören vor allemgerontopsychiatrisch Erkrankte zu der Zielgruppe der ambulanten Wohngemeinschaft „Haus Ella“.

Zielsetzung
  • Vermeidung einer vollstationären Pflege,
  • Sicherstellung von Selbstbestimmung für hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen, indem die Bewohner die Personalauswahl, die Pflegeabläufe und Pflegeprioritäten und die Alltagsgestaltung wählen und nach individuellen Bedürfnissen selbst bestimmen können
  • Gestaltung eines möglichst normalen Wohn- und Lebensalltages für hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen. Nicht der individuelle Lebensrhythmus des Betroffenen hat sich den Strukturerfordernissen der Pflege unterzuordnen, sondern umgekehrt!
  • Die Bewohner sollen auch bei Schwerstpflegebedürftigkeit auf Wunsch ein lebenslanges Wohnrecht erhalten.

4. Rechtliche Rahmenbedingungen / Finanzierung

Bei dieser ambulanten Wohngemeinschaft handelt es sich primär um eine betreute Wohnanlage. Die Bewohner schließen mit dem Träger „Freie soziale Dienste zwischen Weser und Elbe e.V.“ einen Mietvertrag (Kosten pro Quadratmeter plus Nebenkosten). Die Grundversorgung in der Wohnanlage wird durch einen zusätzlichen Betreuungsvertrag geregelt. Um auch bei Schwerstpflegebedürftigkeit in der Wohnung verbleiben zu können, ist die Grundversorgung umfangreicher als in „normalen“ Altenwohnanlagen. 
Die Grundversorgung beinhaltet:

  • Gebäudereinigung
  • Winterdienst / Gartenpflege
  • Führung, Reinigung und Wartung der Gemeinschaftsräume
  • Überwachung von technischen Einrichtungen (u.a. Notrufanlage)
  • Organisation und Gewährleistung hauswirtschaftlicher Hilfen
  • Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltung
  • Kontinuierliche Anwesenheit von Präsenzkräften
  • Wäschedienst
  • Einkäufe
  • Wohnungsreinigung
  • Versorgung mit Nahrung und ausreichend Flüssigkeit
  • Beratungsdienste / Behördengänge

Zusätzlich zu den Betreuungsleistungen hat der Mieter auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Hierzu gehören:

 

 

 

 


 Pflegerische Leistungen / Tagespflege

 

Notwendige pflegerische Leistungen werden über den ambulanten Pflegedienst erbracht und separat nach dem SGB XI abgerechnet. Der Mieter hat die Möglichkeit der freien Auswahl ambulanter Pflegeleistungen. Außer ambulanter Pflege besteht für den Mieter die Möglichkeit, neben dem Hilfsangebot in Sachen Pflege und Betreuung, Leistungen der Tagespflege in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen der Tagespflege werden analog ambulanter Pflegeleistungen nach SGB XI separat abgerechnet.

 

Medizinische / Therapeutische Leistungen

 

Die medizinische Versorgung wird durch den niedergelassenen Haus- bzw. Facharzt und therapeutische Leistungen durch niedergelassene Therapeuten (Ergotherapie, Krankengymnastik) gewährleistet. Die Finanzierung erfolgt über SGB V und BSHG.


5. Kennzeichen der ambulanten Wohngemeinschaft

In der Regel sind Wohngemeinschaften ein Wohnangebot für alte Menschen mit hohem Pflege- und/oder Betreuungsbedarf. Der Umzug in eine Wohngemeinschaft erfolgt überwiegend nicht freiwillig, sondern weil die häuslichen und persönlichen Umstände bei der notwendig werdenden Hilfe keinen ausreichenden Schutz mehr bereithalten und zum Aufgeben der „gewohnten“ Wohnung und des selbständigen Haushaltes zwingen. 

Wenn man die Äußerungen der älteren Menschen und deren Angehörigen ernst nimmt, wollen die älteren Menschen nichts anderes als ihr Leben „normal“ so weiter leben, wie sie es von zu Hause her kennen. Dies ist der Maßstab unseres weiteren Vorgehens. Im Kern beinhaltet ein normales „Leben“ – so die Wohngemeinschafts-Philosophie – die eigene Wohnung und die Chance auf eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung.

Dabei gedeiht normales Leben in einem Klima, welches das Bedürfnis nach Intimität ebenso befriedigt wie das Bedürfnis nach zwischenmenschlichen Kontakten.

Die Konzeption der Wohngemeinschaft zielt darauf ab, eine ethische, psychologische, soziale und räumliche Qualität zu erzeugen, die das ehemalige Wohnmilieu der Mieter zum Vorbild nimmt, ohne auf fachliche Qualität von Betreuung und Pflege verzichten zu müssen. Ziel ist, dass die Menschen, die alleine nicht mehr zurechtkommen, nach ihrem Umzug zumindest eine Situation vorfinden, die möglichst viele Merkmale ihres früheren Lebens in sich trägt. 

Einen entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität der pflegebedürftigen Mieter in ambulanten Wohngemeinschaften haben die Abläufe und das konkrete Handeln der beteiligten Akteure, vor allem das Handeln der Mitarbeiter der beteiligten Pflegedienste und der Tagespflege. 

Als wichtigste Merkmale einer qualitätsvollen Versorgung, besonders gerontopsychiatrisch erkrankter Mieter, lassen sich identifizieren:

 

  • Orientierung der Tagesabläufe an den Gewohnheiten und dem Rhythmus der Mieter.
  • Maximale Beteiligung der Mieter an alltäglichen Verrichtungen.
  • Unterstützung von persönlichkeitsstabilisierenden Maßnahmen (Kleidung, Umgangsformen, Ess- und Trinkgewohnheiten etc.).
  • Regelmäßige Abstimmung der Pflegehandlungen mit Angehörigen/gesetzlichen Betreuern der Mieter. Dies sollte auch in institutionalisierten, regelmäßigen Zusammenkünften der Beteiligten geschehen (Angehörigen-Treffen).
  • Die Mitarbeiter der beteiligten Pflegedienste/Tagespflege bieten ein Repertoire von „unterhaltenden“, aktivitäts- und mobilitätsfördernden Maßnahmen an. Diese können je nach Befinden genutzt werden. Es besteht kein Zwang zur Aktivität.
  • Minimierung von Psychopharmaka-Einsatz; enge Abstimmung mit Angehörigen und Fachärzten. Die Indikation für die Verordnung von Psychopharmaka sollte immer das Wohlbefinden des Mieters sein.
  • Enge Kooperation mit Haus- und Fachärzten, Einbeziehung von therapeutischen Berufen.

 

Bundesministerium für Gesundheit: BMG Modellprojekte, Hausgemeinschaften, Band 8, Köln 2000, S. 18

 

6. Personal

Das Leben in der ambulanten Wohngemeinschaft wird von festen Bezugspersonen, den sogenannten Präsenzkräften, begleitet. Sie geben Hilfestellung bei grundpflegerischen Verrichtungen, sie bereiten gemeinsam mit den Mietern Mahlzeiten zu, waschen die Wäsche oder helfen bei der Herstellung von Kontakten zu Ärzten, Behörden oder Pflegefachkräften. Sie halten engen Kontakt zu den Angehörigen. Weitergehende Pflegeleistungen werden je nach individuellem Bedarf durch Fachkräfte des ambulanten Pflegedienstes erbracht. Der Nachtdienst wird mit einer Pflegefachkraft besetzt.

7. Kooperation / Qualitätssicherung

Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung ist der Aufbau von Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten, Pflegedienst, der Tagespflege, ambulanten therapeutischen Diensten (Ergotherapie, Krankengymnastik) sowie eine enge Zusammenarbeit mit Angehörigen/ Betreuern. 

8. Raumangebot

„Haus Ella“ unterscheidet sich von bisher existierenden betreuten Wohnlagen.
Kennzeichen dieser Wohngemeinschaft ist, dass sie im Gemeinschaftswesen eingebunden ist, d.h. über eine „normale“ Nachbarschaft und eine erreichbare vielfältige Infrastruktur verfügt (Geschäfte, Frisör, Ärzte etc.).

Weitere Merkmale:

  • Sie verfügt über ausreichende Freiflächen, um dem Bewegungsdrang von Mietern mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen entgegenzukommen.
  • Die gesamte Einrichtung ist barrierefrei. Sie ist der DIN 18025, Teil 2, angelehnt.
  • Mittelpunkt der ambulanten Wohngemeinschaft ist die Wohnküche mit einer integrierten Küchenzeile, ähnlich wie in einer Tagespflegeeinrichtung. Sie dient als Kommunikationstreffpunkt und als Gemeinschaftsraum.
  • Die Mieter verfügen über separate 1- bzw. 2- Zimmer-Appartements mit eigener Nasszellen, so dass ausreichend Rückzugsmöglichkeiten für jeden vorhanden sind.

 

Konzept "Haus Ella"
Das Konzept von "Haus Ella" können Sie hier als PDF herunterladen.
konzept_haus_ella.pdf
PDF-Dokument [240.9 KB]

Der ambulante Pflegedienst erhielt bei der Qualitätsprüfung des MDK 2022 die Note 1,0.

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