Die Mitarbeiter/innenrunde besteht aus den Mitarbeiter/innen, die sich mindestens zweimal monatlich treffen und im Sinne des Vereinszwecks tätig sind. Sie berät und entscheidet mehrheitlich über
alle anfallenden Arbeiten wie z. B. Arbeitseinteilungen, Arbeitsabläufe, Büro-Dienst, Supervision und Anschaffungen. Sie berät darüber hinaus den Vorstand bei Einstellungen, Kündigungen und
Änderungen von Arbeitsverträgen.
Der Kassenwart hat die Bücher des Vereins zu führen und diese auf Verlangen allen Mitgliedern vorzulegen. Er rechnet einmal im Jahr die Geschäfte des Vereins ab. Diese Abrechnung wird vom/von
der Rechungsprüfer/in überprüft und gegengezeichnet.
- Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck, mit einer Frist von drei Monaten einzuberufenen (außerordentlichen) Mitgliederversammlung bei absoluter Mehrheit der Mitglieder auf
der ersten Versammlung beschlossen werden. Bei der zweiten, innerhalb von 14 Tagen einzuberufenen Versammlung, mit einfacher Mehrheit.
- Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines Zweckes, fällt das Vermögen des Vereins an einen als gemeinnützig anerkannten Verein, der es ausschließlich und unmittelbar für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
- In diesem Fall ist das der SOS Kinderdorf e.V. Worpswede
Otterndorf, den 10.12.1990